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Unsere Deltamig Schweißgeräte

Unsere Deltamig Schweißgeräte

Kompakt – Schutzgasschweißanlagen Perfekt in Leistung und Qualität Alle Anlagen sind im Prinzip vom mechanischen und elektrischen Aufbau gleich. Sie eignen sich für das Schweißen von un- und hochlegierten Stählen sowie Nichteisenmetallen, insbesondere Aluminium und seine Legierungen.
MIG/MAG-Schweißgeräte

MIG/MAG-Schweißgeräte

Das MIG-/MAG-Schweißen ist heute das meistangewandte Schweißverfahren. Die hohe Wirtschaftlichkeit entsteht durch die einfache Handhabung, die große Schweißgeschwindigkeit, die minimale Nacharbeit und den geringen Verzug. Das Verfahren bietet hervorragende Schweißnahteigenschaften bei Stahl, Edelstahl und Aluminium sowohl im Dünnblech- als auch im Dickblechbereich.
Miete Schweissgeräte

Miete Schweissgeräte

Große Auswahl an verschiedenen Schweißgeräten für alle gängigen Schweißverfahren zur Miete. Von tragbar bis zur wassergekühlten Industriemaschine. E-Hand-Schweißen bis 315 A WIG-Schweißen bis 220 A (Gleich- und Wechselstrom) MIG/MAG-Schweißen bis 450 A mobile Schweißstromerzeuger bis 450 A Plasmaschneidanlagen haben wir nicht in unseren Mietpark. Hier Verfügbarkeit ansehen und Gerät reservieren Sie möchten ein Angebot oder haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter, natürlich unverbindlich.
Jährliche Wartung und UVV-Prüfung Ihrer Schweißanlagen

Jährliche Wartung und UVV-Prüfung Ihrer Schweißanlagen

Warum sind jährliche Wartungen an Schweißmaschinen erforderlich? Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften geben jedem Gewerbetreibenden vor (gleich welches Gewerk), sich um die elektrische Sicherheit in seinem Betrieb zu kümmern, ansonsten wird dies als vorsätzliche und fährlässige Handlung gewertet. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 fordert die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißgeräte. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden Bei Nichteinhaltung dieses Gesetzes durch den Betreiber, drohen Bußgelder, Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden, die Versicherung verweigert den Schutz, bei Personenschäden wird die gesamte Schweißanlage stillgelegt. So z. B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde! Weiterhin muss der Eigentümer im Schadensfall den einwandfreien Zustand nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Personen durch ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Wir bieten Ihnen eine UVV-Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Schweißmaschinen fristgerecht gemäß VDE 0701/0702 / VDE 0544-4/DIN EN 60974-4 inkl. Prüfplakette und Protokoll.